Stockwerkeigentum-Verwaltung

Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form von Miteigentums. Man kauft einerseits nicht nur eine klar definierte Wohnung mit entsprechender Fläche und Zimmern, eventuell noch einen separaten Keller, eine Garage oder einen Einstellplatz, sondern erhält auch einen Anteil am Gesamtgrundstück und am Gebäude.

Der Besitzer eines Stockwerkeigentums hat auch Anrecht auf die Benutzung von gemeinschaftlich definierten Teilen wie Lift, Spielgarten, Waschraum etc. Im Gegenzug trägt jeder nach seinem Anteil auch seinen Teil der gemeinschaftlichen Lasten für Reparaturen, Unterhalt, Betrieb und Verwaltung des Stockwerk-Objektes.

Dazu dient eine zumeist jährlich ausgeführte Stockwerkeigentümer-Versammlung. Ihre Stimme bei Abstimmungen über Budget, wie andere wichtige Angelegenheiten, trägt gleichviel Anteil. Im Weiteren ist der Stockwerkeigentümer auch an Gemeinschaftsordnungen und Hausordnungen gebunden, die er respektieren sollte. Wie zum Beispiel auch bei Annahme von Aufstockung von finanziellen Reserven für allfällige Renovationen oder Erneuerungen wie Heizungen, Sanierung Aussenfassade. Da dies eine Gemeinschaft ist, muss gemeinschaftlich entschieden und gehandelt werden. Individueller Anteil besteht eher innerhalb des eigenen Stockwerkeigentums.

Für Individualisten ist diese Variante der Gemeinschaft eventuell weniger geeignet. Aber der Kauf einer Eigentumswohnung ist meist billiger als ein Einfamilienhaus. Vor allem wenn man gar keinen eigenen Garten mit dazugehörigen Gartenarbeiten haben will, dient ein Eigenheim im Stockwerkeigentum als idealer Besitz.

Auch diese Stockwerkeigentums-Objekte oder Überbauungen müssen verwaltet werden. D.h. vor allem,  Budgetierung aufstellen und einhalten, alle Anteilseigner zur Jahresversammlung einladen und zur Sachlage informieren. Nebst dem administrativen Aufwand ist auch der soziale Aspekt nicht zu vernachlässigen. Meistens bestehen in einem Stockwerkeigentums-Objekt mehrere Interessen, evtl. schon bestehende kleinere wie grössere Anfeindungen untereinander. Denn einmal eine Eigentumswohnung gekauft, kann oder will man auch nicht so einfach wieder ausziehen wie dies einfacher mit einer Mietwohnung ablaufen kann. Für den Verwalter eines Stockwerk-Komplexes ist es sehr wichtig, die Verwaltungsdienstleistung diplomatisch, respektvoll, unvoreingenommen und vor allem allen gerecht zu vollbringen, um als Gemeinschaft weiter zu kommen.

Engel&Riediker Immobilien GmbH übernimmt für Sie gerne die Verwaltung und Administration von Stockwerk-Objekten respektive Stockwerkeigentums-Überbauungen. Wir nehmen jedes Individuum in der Gemeinschaft ernst, damit ein vollkommenes Zusammenleben zu Freuden funktionieren kann.